AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
CRISPY CONTENT GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer
Gerrit Grunert
Warschauer Str. 58a/59a
10243 Berlin
Germany
(nachstehend als “CRISPY CONTENT” bezeichnet)
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen von CRISPY CONTENT gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen ihr und ihren Geschäfts- und Vertragspartnern als Unternehmen im Sinne des BGB (nachfolgend: KUNDE). Sie gelten als verbindlich vereinbart, soweit schriftlich nichts Abweichendes vereinbart wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte und Vertragsabschlüsse als vereinbart, selbst wenn sich CRISPY CONTENT nicht erneut ausdrücklich hierauf beruft. Dies gilt insbesondere auch für mündlich, schriftlich, per Fax, telefonisch, elektronisch oder per E-Mail neu erteilte Aufträge bei einer bestehenden Geschäftsverbindung, übermittelte Änderungswünsche oder für die Verlängerung von bestehenden Verträgen. Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Bedingungen des KUNDEN gelten nur dann als anerkannt, wenn dies von CRISPY CONTENT ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Ansonsten sind sie für CRISPY CONTENT unverbindlich, auch wenn CRISPY CONTENT ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder der KUNDE erklärt, nur zu seinen Bedingungen arbeiten zu wollen.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Vertragsgegenstand ist der jeweils zwischen CRISPY CONTENT und dem KUNDEN gesondert vereinbarte Auftrag. Dem Auftrag liegt ein von CRISPY CONTENT erstellter detaillierter Kostenvoranschlag zugrunde. Der Kostenvoranschlag kann schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Der Auftrag kommt zustande, wenn der KUNDE CRISPY CONTENT den Umfang der zu beauftragenden Leistungen entsprechend des Kostenvoranschlags schriftlich, per Fax oder per Email bestätigt.
2.2. Der Auftrag regelt insbesondere den von CRISPY CONTENT zu erbringenden Leistungsumfang sowie Preise und Zahlungsbedingungen. Einzelvertraglich getroffene Regelungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, soweit sie Abweichendes regeln.
3. Leistungspflichten
3.1. Leistungspflichten von CRISPY CONTENT. Die von CRISPY CONTENT angebotenen Leistungen umfassen insbesondere:
3.1.1. Content Produktion
Die Content Produktion umfasst die Erstellung und Bearbeitung von textlichen, grafischen und audio-visuellen Inhalten für Websites.
3.1.2. Content Management
Das Content Management umfasst die Überarbeitung und Optimierung von textlichen Inhalten sowie die Platzierung von textlichen, grafischen und audio-visuellen Inhalten auf Websites.
3.1.3. Content Consulting
Content Consulting umfasst die strategische Entwicklung und Beratung beim Aufbau von Websites und anderer Online-Dialogplattformenen.
3.2. Fremddienstleister
3.2.1. CRISPY CONTENT ist berechtigt, sich für die Realisierung der in dem jeweiligen Auftrag aufgeführten Leistungen ggf. der Hilfe Dritter (Fremddienstleister) zu bedienen. Das sind z.B.: dritte Unternehmen und Dienstleister, die von CRISPY CONTENT zur Erfüllung des Auftrags gegenüber dem KUNDEN im Rahmen von Dienstleistungs- oder Werkverträgen mit CRISPY CONTENT einzelne Werke schaffen oder Dienstleistungen erbringen (nachfolgend Subunternehmer).
CRISPY CONTENT ist berechtigt, den Fremddienstleistern im Rahmen der Zusammenarbeit, relevante Daten des KUNDEN zur Verfügung zu stellen, sofern dies zur Erfüllung des Auftrages erforderlich ist
3.3. Leistungspflichten des Kunden, Vergütung, Fälligkeit
3.3.1. Die Vergütung für CRISPY CONTENT erfolgt nach der individualvertraglichen Vereinbarung auf Grundlage des von CRISPY CONTENT erstellten Angebots. Die Vergütung wird nach Pauschalen für Tagewerke, Monatspauschalen abgerechnet.
3.3.2. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuer.
3.3.3. CRISPY CONTENT stellt dem KUNDEN, vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Auftrag oder einer anderslautenden vertraglichen Vereinbarung, seine Leistungen monatlich in Rechnung. Die Leistungen sind 14 (vierzehn) Tage nach Rechnungsstellung fällig. Der KUNDE kommt automatisch in Verzug, wenn die in Rechnung gestellte Summe nicht innerhalb der Zahlungsfrist von 14 (vierzehn) Tagen auf dem in der Rechnung angegebenen Konto von CRISPY CONTENT gutgeschrieben ist.
3.3.4. Kommt der KUNDE mit der Begleichung einer in Rechnung gestellten Leistung in Verzug ist CRISPY CONTENT berechtigt, ab dem ersten Tag des Verzugseintritts Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern und in Rechnung zu stellen, § 288 BGB).
3.3.5. Für jedes Mahnschreiben nach Eintritt des Verzuges berechnet CRISPY CONTENT eine Pauschalgebühr in Höhe von 5,00 € (fünf Euro).
3.3.6. Gerät der KUNDE länger als 14 (vierzehn) Tage mit der Begleichung einer Rechnung in Verzug, ist CRISPY CONTENT berechtigt, die aktuell für den KUNDEN durchgeführten Maßnahmen anzuhalten und sämtliche Leistungen einzustellen, bis sämtliche fälligen Verbindlichkeiten des KUNDEN gegenüber CRISPY CONTENT einschließlich Verzugsschaden und Verzugszinsen vollständig ausgeglichen wurden. Etwaige durch den Verzug des KUNDEN, bzw. das Einstellen der Leistung bei CRISPY CONTENT entstehende Kosten und/oder Schaden sind CRISPY CONTENT von dem KUNDEN zu erstatten.
3.3.7. Der KUNDE kann gegen Forderungen von CRISPY CONTENT mit eigenen Forderungen nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Rechteeinräumung/Rechteübertragung
4.1. Jeder CRISPY CONTENT erteilte Konzeptions- und Gestaltungsauftrag ist ein Urhebervertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Leistungen und Ergebnissen gerichtet ist. Alle Kreationen, Entwürfe, Texte, Dateien und sonstigen Leistungen von CRISPY CONTENT unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Vorschläge und Weisungen des KUNDEN begründen kein Miturheberrecht, § 8 Urheberrechtsgesetz.
4.2. CRISPY CONTENT überträgt dem KUNDEN im Rahmen des erteilten Auftrags die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht im Rahmen des Auftrags schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde, wird jeweils das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht übertragen. Jede über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgehende Verwendung, insbesondere die weitere Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung bedarf der vorab schriftlich zu erteilenden Zustimmung von CRISPY CONTENT. Die Übertragung und Einräumung der vom KUNDEN erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, und die Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung bedarf der vorherigen schriftlich zu erteilenden Zustimmung von CRISPY CONTENT.
4.3. Jegliche Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
5. Gewährleistung
5.1. CRISPY CONTENT gewährleistet die Erbringung des Leistungsgegenstands entsprechend des Auftrags. Nicht gewährleistet wird – soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert – die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Im Rahmen des erteilten Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit, wobei Weisungen des KUNDEN nach Möglichkeit berücksichtigt werden
5.2. Eine Werkleistung ist unverzüglich nach deren Erhalt zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Mängel, die bei einer sorgfältigen Untersuchung erkennbar sind, sind schriftlich binnen 7 (sieben) Werktagen nach Erhalt zu rügen. Andere Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den KUNDEN bei normaler Verwendung des Leistungsgegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar ist, schriftlich zu rügen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rüge ist der rechtzeitige Zugang bei CRISPY CONTENT.
5.3. Die Rechte aus Mängelhaftung entfallen, wenn der KUNDE ohne Zustimmung von CRISPY CONTENT den Leistungsgegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der KUNDE die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
5.4. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Auftrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern.
5.5. Soweit die Leistungserbringung von CRISPY CONTENT mangelhaft sein sollte, wird CRISPY CONTENT diese Mängel innerhalb angemessener Frist nach entsprechender schriftlicher Anzeige durch den KUNDEN durch Nacherfüllung beseitigen. Sollte dies zweimal fehlschlagen, ist der KUNDE berechtigt, vom Auftrag zurück zu treten, den Preis angemessen zu mindern oder Schadensersatz gemäß Ziffer 6 zu verlangen. Auch im Falle des Rücktritts bleiben bereits entstandene aufwandsbezogene Zahlungsansprüche von CRISPY CONTENT (z. B. Stundenhonorare, Materialkosten, Fahrtkosten) bestehen.
5.6. Bei Rechtsmängeln, wird CRISPY CONTENT nach eigener Wahl und auf eigene Kosten die Leistung derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Leistungsgegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem KUNDEN durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt CRISPY CONTENT dies innerhalb einer angemessenen Frist nach entsprechender schriftlicher Anzeige durch den KUNDEN nicht oder ist dies unverhältnismäßig teuer oder unzumutbar, ist der KUNDE berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten oder den Preis angemessen zu mindern.
5.7. Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Erhalt oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme der Leistung.
6. Haftung /Schadensersatz
6.1. Die Haftung von CRISPY CONTENT für Schadensersatz aus Vertrag und Delikt wird, soweit sich diese nicht aus der Übernahme einer Garantie oder dem Produkthaftungsgesetz ergibt, ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht:
a) für Schäden aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit;
b) für Schäden aus der Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen durfte (wesentliche Vertragspflichten); insoweit ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit
dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die vorstehenden Haftungsbe-schränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Organe und Erfüllungsgehilfen von CRISPY CONTENT.
6.2. CRISPY CONTENT haftet nicht für das Verhalten ihres Erfüllungsgehilfen, wenn CRISPY CONTENT sich des KUNDEN als Erfüllungsgehilfen bedient.
6.3. Eine Haftung von CRISPY CONTENT durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, Rechnerausfall bei Internet Providern oder Online Diensten, von CRISPY CONTENT, nicht verschuldeten Sperrungen bei Suchmaschinen- oder sonstigen Websitebetreibern, die durch den KUNDEN an Verbraucher/deren Endkunden entstehen, sind generell ausgeschlossen.
6.4. CRISPY CONTENT überprüft Daten, Texte, Titel und URL’s, die in den Suchmaschinen oder der Internetseite des KUNDEN angezeigt werden, nicht auf eine etwaige Rechts- und / oder Sittenwidrigkeit. Der KUNDE versichert, dass er zur Verwendung aller CRISPY CONTENT übergebenen Vorlagen, Daten, Texte, Bilder oder sonstiger Materialien berechtigt ist. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm gewählten oder zur Verfügung gestellten Daten und deren Inhalt, sowie die über diese Suchergebnisse verlinkten Webseiten, sämtliche sonstigen Formen der Benutzung der Werbemaßnahmen durch den KUNDEN in den jeweiligen Zielländern nicht gegen die dort geltende Rechtsordnung, anerkannten Verhaltensregeln von Berufsverbänden verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere nicht Persönlichkeits-, Namens-, Urheber-, Nutzungs-, Markenrechte oder sonstige gewerblichen Schutzrechte.
6.5. Sollten Dritte CRISPY CONTENT wegen möglicher Rechtsverstöße oder Verletzungen von Rechten Dritter, die aus den vom KUNDE gewählten und freigegebenen Inhalten/Content resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der KUNDE, CRISPY CONTENT von jeglicher Haftung freizustellen und CRISPY CONTENT sämtliche Kosten zu ersetzen, die CRISPY CONTENT wegen einer (möglichen) Rechtsverletzung entstehen.
6.6. Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verjähren kenntnisunabhängig 5 Jahre ab ihrer Entstehung.
7. Verschwiegenheitspflicht / Datenschutzvereinbarung
7.1. Sämtliche Informationen, Kenntnisse und Unterlagen, die die Parteien sich im Rahmen der Zusammenarbeit bereits überlassen haben oder zukünftig noch überlassen werden oder zugänglich machen, auch wenn sie nicht ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet wurden, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Der Verschwiegenheitspflicht unterliegen unter anderem fachliche, technische oder wirtschaftliche Informationen, die in mündlicher oder schriftlicher Form, auf Datenträger gespeichert oder in elektronischer Form vorliegen können und die insbesondere firmeneigenes, vertrauliches Wissen (insbesondere über Arbeitsgrundlagen und -weisen, Beratungsstrategien etc.), Software in Form von Schnittstellenbeschreibungen, Softwaredokumentationen, Gestaltungsentwürfe, Logins/Passwörter, Verfahrenstechniken sowie alle Aspekte des Marketings, des Vertriebs, der Produktgestaltung und der Preispolitik etc. beinhalten können. Diese Informationen werden im Folgenden zusammengefasst als „Informationen” bezeichnet.
7.2. Der KUNDE verpflichtet sich, alle oben genannten Informationen, die er im Rahmen der Vertragsbeziehung erhält, gleichgültig in welcher Form und auf welchem technischen Weg, nur für den vertraglich vereinbarten Zweck zu verwenden. Eine Vervielfältigung, gleich auf welchem Wege, eine Weitergabe an Dritte und eine Übertragung auf andere Rechner oder Speichermedien ist nur insoweit gestattet, als es zur Erfüllung des Vertragszweckes unbedingt erforderlich ist und bedarf im Zweifelsfall der vorigen schriftlichen Erlaubnis von CRISPY CONTENT.
7.3. Der KUNDE verpflichtet sich, CRISPY CONTENT unverzüglich schriftlich über die Nutzung der Informationen durch nicht autorisierte Dritte oder den Verdacht einer solchen Nutzung zu unterrichten und CRISPY CONTENT bei der Aufdeckung und Verfolgung der Nutzung der Informationen durch nicht autorisierte Dritte bestmöglich zu unterstützen.
7.4. Der KUNDE verpflichtet sich, nach Beendigung der Zusammenarbeit alle gespeicherten Informationen, insbesondere Logins und Passwörter von sämtlichen Speichermedien zu löschen.
7.5. Soweit die Parteien im Rahmen der Zusammenarbeit mit personenbezogenen Daten der jeweils anderen Partei in Berührung kommen, sind die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz zu beachten. Die Parteien verarbeiten oder benutzen die personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Zusammenarbeit und sind insbesondere nicht berechtigt, personenbezogene Daten darüber hinaus zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben.
7.6. Die oben stehenden Verschwiegenheitsverpflichtungen gelten ohne zeitliche Befristung auch über das Ende der vertraglichen Zusammenarbeit der Parteien hinaus.
7.7. Der KUNDE verpflichtet sich, allen von ihm in die Zusammenarbeit mit CRISPY CONTENT einbezogenen Personen die gleichen Verpflichtungen aufzuerlegen; das gilt auch im Rahmen des gesetzlich Zulässigen für die Zeit nach dem Ausscheiden solcher Personen aus dem Unternehmen des KUNDEN oder nach der Beendigung der Zusammenarbeit mit solchen Personen.
8. Werbung
Der KUNDE erteilt CRISPY CONTENT, auch über die laufenden Geschäftsbeziehungen hinaus, das Recht, zu Zwecken der Eigenwerbung in Werbemitteln oder anderen Medien auf die mit dem KUNDEN bestehende Geschäftsbeziehung und den einzelnen Auftrag Bezug zu nehmen und hierbei den Namen, die Marke und Logos etc. des KUNDEN zu verwenden. Zudem gestattet der KUNDE CRISPY CONTENT seine Benennung als Referenz (inkl. Name, Marke, Logos) auf seiner Website oder in sonstigem Referenzmaterial. Sofern sich daraus Referenzanfragen beim KUNDEN ergeben, bestätigt dieser die genannten Informationen.
9. Kündigung / Kündigungsfristen
9.1. Für zeitlich befristete Vertragsverhältnisse gelten die in der individualvertraglichen Vereinbarung festgelegten Kündigungsfristen unberührt der Kündigung aus wichtigem Grund.
9.2. Bei Verträgen oder Geschäftsverbindungen für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, kann jede Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 (sechs) Wochen zum Quartalsende die Geschäftsbeziehung kündigen. Unberührt hiervon bleibt die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.
9.3. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch CRISPY CONTENT liegt insbesondere dann vor, wenn eine wesentlichen Verschlechterung oder eine erhebliche Gefährdung der Vermögensverhältnisse des KUNDEN eintritt oder der KUNDE die Zahlungen an CRISPY CONTENT einstellt oder erklärt, sie einstellen zu wollen. Daneben besteht ein wichtiger Grund, wenn gegen den KUNDEN eine Zwangsvollstreckung eingeleitet oder das Insolvenzverfahren über das Vermögen des KUNDEN beantragt wird.
9.4. Mit der Beendigung des Individualvertrages – gleich aus welchem Rechtsgrund – werden Beträge, die der KUNDE CRISPY CONTENT noch schuldet, sofort fällig. Der KUNDE ist außerdem verpflichtet, CRISPY CONTENT insoweit von allen für ihn oder in seinem Auftrag übernommenen Verpflichtungen freizustellen. CRISPY CONTENT ist berechtigt, die für den KUNDEN oder in seinem Auftrag übernommenen Verpflichtungen zu kündigen. Soweit eine Kündigung nicht möglich ist, hat der KUNDE die entstehenden Kosten zu tragen.
10. Sonstiges
10.1. Jegliche Aufhebung, Erweiterung und Änderung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
10.2. CRISPY CONTENT behält sich vor, sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. CRISPY CONTENT ist insbesondere berechtigt, etwaige Forderungen gegen den Kunden an Dritte, auch an Inkassounternehmen und im Wege des Factoring, abzutreten.
10.3. Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der Allgemeinen Vertragsbestimmungen in ihrer Gesamtheit unberührt. Eine etwaige unwirksame Bestimmung ist durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Allgemeinen Geschäftsbedingungen am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.
10.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, soweit zulässig, Berlin.
